Mittwoch, 15. März 2006

was du nicht willst, das man dir tu'...

"...Zwei Memoranden des US-Verteidigungsministeriums aus den Jahren 2002 und 2003 listen die Verhörmethoden auf, die in Guantánamo ausdrücklich erlaubt sind:

„Entzug von Licht und akustische Stimulation“,
„Entzug aller Gebrauchsgegenstände“,
„Abrasieren der Bärte“,
„Entzug von Kleidern“,
„Verhöre in der Dauer von 20 Stunden“,
„Einsatz von Phobien – etwa vor Hunden“,
„Einsatz extremer Temperaturen“,
„Veränderung der Umwelt, um moderates Unbehagen zu erzeugen“, „Adaptierung der Schlafzeiten“,
„Isolation“,
„Verhöre mit Kapuzen auf dem Kopf“.

Ist das nicht Folter, Herr Bellinger?

Nein, sagt er und streicht seinen Scheitel zurecht, man möge bitte das Gesetz genauer lesen. Folter liege erst vor, wenn Häftlinge nach Verhören „irreparable physische Schäden“ davontrügen..."

ich wünsche herrn bellinger und allen politikern, die solche massnahmen rechtfertigen, eine kostenlose probebehandlung.
das würde ihre einschätzung sicher positiv beeinflussen.

>>> artikel in der ZEIT

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