Montag, 22. Mai 2006

Artikel 26 Grundgesetz

"[Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges; Kriegswaffenkontrolle]

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig.
Sie sind unter Strafe zu stellen."

"Unter den Bedingungen der Großen Koalition zeichnet sich eine neue deutsche Militärdoktrin ab, die – wenn sie sich durchsetzen sollte – auf eine Verfassungsänderung hinausläuft..."

artikel über die pläne des kriegsministers franz josef jung (CDU) bei telepolis

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